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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der MARX Werkstätten GmbH

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der

MARX Werkstätten GmbH
Am Zehnthof 171
45307 Essen

vertreten durch die Geschäftsführer
Robert Marx, Markus Leuwer, Julius Jänsch

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und ihren Auftraggebern, sowohl Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB).

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Innenausbau
  • Maler- und Oberflächenarbeiten
  • Trockenbau
  • Bodenarbeiten
  • Fassadenarbeiten inkl. WDVS und Fassadenputz
  • Fassadensanierung
  • Koordination und Einbindung von Fremdgewerken (z. B. Elektro, Sanitär, Dach)
  • GU-ähnliche Leistungen ohne vollständige Generalunternehmerverantwortung
  • Beratung sowie baubegleitende Abstimmungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Aufmaß oder der Auftragsbestätigung.

 

§ 3 Angebote & Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • Unterzeichnung eines Angebots,
  • oder durch konkludentes Handeln, insbesondere durch Beginn der Leistungsausführung.

 

§ 4 Vergütung & Abrechnung
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abgerechnet werden insbesondere:

  • Arbeitsstunden,
  • eingesetzte Materialien,
  • Maschinen- und Geräteeinsatz,
  • Neben- und Zusatzleistungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Leistungsstand zu stellen.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 5 Material-, Lohn- und Kostenanpassungen
Ändern sich nach Vertragsschluss Materialpreise, Lohnkosten, Energie- oder Transportkosten erheblich, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Änderungen angemessen weiterzugeben, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Baustelle frei zugänglich ist,
  • erforderliche Vorleistungen rechtzeitig erbracht werden,
  • Strom, Wasser sowie ggf. Gerüste – sofern nicht anders vereinbart – zur Verfügung stehen,
  • Arbeitsflächen freigeräumt sind.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
Mehrkosten hieraus trägt der Auftraggeber.

 

§ 7 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer oder Partnerbetriebe ausführen zu lassen.

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und eingesetzten Subunternehmern entsteht dadurch nicht.

 

§ 8 Nachträge & Zusatzleistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen gelten als Nachträge.

Diese können schriftlich, mündlich oder konkludent vereinbart werden und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern keine gesonderte Preisvereinbarung getroffen wurde.


§ 9 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen ist die Abnahme durchzuführen.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung nutzt,
  • keine wesentlichen Mängel gerügt werden,
  • oder die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt.

 

§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist.

 

§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 12 Verzögerungen & höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers – insbesondere Witterung, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen, Streiks, Verzögerungen durch andere Gewerke oder höhere Gewalt – berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Baustoffe bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 14 Gerichtsstand & Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen.

 

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.